Angebote
Kontaktgespräch
Bei einem unverbindlichen, kostenlosem Kontaktgespräch haben Sie die Möglichkeit, mir einen Überblick über Ihre Themen und momentane Situation zu geben. So kann ich besser einschätzen, in welche Richtung unser gemeinsame Weg gehen kann. Wir können zusammen überlegen, ob Psychotherapie oder Coaching sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Sie Fragen an mich richten und wir besprechen organisatorische Aspekte.
Im Kontaktgespräch haben Sie auch die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich mir anvertrauen möchten. Das Kontaktgespräch kann telefonisch oder online stattfinden und dauert maximal 15 Minuten.
Preise incl. 19% Mehrwertsteuern
Kontaktgespräch (telefonisch, maximal 15 Minuten)
Kennlernsitzung mit Situationsanalyse (1 x 85 Minuten)
CliftonStregnths Talente Counseling (3 x 85 Minuten, incl. Assessment)
… nur das Gallup CliftonStrengths Assessment
Einzelsitzung (85 Minuten)
10 Einzelsitzungen ( je 85 Minuten)
kostenfrei und unverbindlich
94,- €
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 24 Stunden vorher. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine – unabhängig vom Grund der Absage – mit 50% des Honorars berechnen muss.
Abrechnung mit Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten für eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (nach HeilprG), nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind privat zu begleichen. Das bedeutet, dass Sie mich bezahlen müssen.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für 2 bis 4 Probesitzungen Anamnese und Diagnostik.
Auch eine Überbrückungstherapie mit dem Ziel der Aufnahme bei einem Kassentherapeuten wird häufig übernommen. Bei vielen privaten Zusatzversicherungen besteht generell die Möglichkeit eine Teilerstattung des Honorars zu erhalten.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Als Selbstzahler haben Sie des Weiteren die Möglichkeit schnell Hilfe zu erhalten, ohne dass Ihr Wunsch nach psychischer Unterstützung im Gesundheitssystem (Krankenkassen / Arbeitgeber) aktenkundig wird.
Wissenswertes
Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar und werden als „außergewöhnliche Belastungen” (13 II SGB V) bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.